Das Regelwerk der Nachhaltigkeitsanleihen legt dar, in welcher Beziehung die Nachhaltigkeitsanleihen zur Nachhaltigkeitsstrategie des Landes stehen, nach welchen Kriterien die Projekte für die Anleihen ausgewählt werden, wie die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel sichergestellt wird und wie über die mit den Projekten der Anleihen erzielten Auswirkungen berichtet wird. Eine Überarbeitung des Regelwerks war notwendig, um den aktuellen Entwicklungen auf den Finanzmärkten Rechnung zu tragen und die Nachhaltigkeitsanleihen mit der aktualisierten Nachhaltigkeitsstrategie des Landes abzustimmen, die jetzt stärker an den Sustainable Development Goals (SDGs) der Vereinten Nationen ausgerichtet ist. Daher orientiert sich das neue Regelwerk für die Nachhaltigkeitsanleihen ebenfalls stärker an den SDGs. Das Regelwerk benennt 14 Kategorien, die von der International Capital aMarket Association (ICMA) für seine Green Bond Principles (2018) und Social Bond Principles (2020) entwickelt wurden. Sämtliche Projekte der Nachhaltigkeitanleihen sind einer dieser Kategorien zugeordnet. Das neue Regelwerk erfüllt sowohl die Green Bond Principles (2018) und die Social Bond Principles (2020) als auch die Sustainability Bond Guidelines (2018) der ICMA und entspricht den jüngsten Entwürfen des EU Green Bond Standards hinsichtlich des „Do no significant harm“-Prinzips und sozialer Mindestschutzmaßnahmen.
Ein Gutachten – die sogenannte Second Party Opinion – von ISS ESG bestätigt, dass die gewählten Projektkategorien im Einklang mit der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes und wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen für staatliche und regionale Emittenten sind und dass das Regelwerk die Green Bond Principles, Social Bond Principles und Sustainbility Bond Guidelines erfüllt.
- Regelwerk für die Nachhaltigkeitsanleihen des Landes Nordrhein-Westfalen
- Second Party Opinion von ISS ESG
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